Zitat:
Zitat von Megalodon
Hi,
zur Zeit steht ja der Veranstalter des Zugspitzlaufs vor Gericht. Ihr erinnert Euch, damals sind zwei Teilnehmer ums Leben gekommen.
Kernfrage des Prozesses:
Sind ehrgeizige "Extremsportler" selbst für sich verantwortlich oder gibt es eine Fürsorgepflicht des Veranstalters?
In dem Zusammenhang interessiert mich die Meinung des "Volks", Ihr wisst schon "Im Namen des Volks" und so weiter ....
Was haltet Ihr davon ??? Ist allein die Anklage schon unsinnig ?
Servus,
M
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Ja, die Anklage ist unsinnig. Jeder Sportler ist für sich selbst verantwortlich. Aber vermutlich sitzt da ein Ahnungloser im Sessel und kann sich gar nicht vorstellen, was in einem Sportler vorgeht.
Und ja, wenn man mich gelassen hätte, ich wäre hochgelaufen, trotz 70cm Neuschnee (ich hoffe, ich wäre so vernünftig gewesen und wäre umgedreht), dafür musste ich dann auf so ne blöde Hütte laufen, 5 Stunden Anfahrt/Abfahrt/Umweg, ich bekomme heute das Kotzen, wenn ich an die 2 Stunden Stau von Berwang nach Deutschland denke.
Leider ist der IM zu knapp nach dem Zugspitzlauf, sonst wäre ich im nächsten Jahr wieder dabei.