Zitat:
Zitat von Helmut S
Das ist ja interessant. Haben Kampfrichter einen Vertrag (ggf. mit einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot) mit dem Verband bzw. verpflichten die sich irgendwie (z.B. Rückerstattung von Ausbildungskosten bei einem Ausscheiden in einem gewissen Zeitraum)?
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Nein, die Tätigkeit erfolgt auf freiwiliger und ehrenamtlicher Basis.
Die Funktion ist in der Kampfrichterordnung definiert:
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§ 1.1 Die Kampfrichterordnung (KrO) der Deutschen Triathlon Union bezieht sich auf Mitarbeiter / Mitglieder der Deutschen Triathlon Union und der angeschlossenen Landesverbände, die im Wettkampf- und Schiedsgericht bei Triathlon-, Duathlon-, Swim and Run-, Aquathlon- oder Wintertriathlon-Veranstaltungen oder als Technische Delegierte (TD) vor, während und nach einer solchen eingesetzt werden. Sie sind im nachfolgenden Kampfrichter (KR) genannt.
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