Zitat:
Zitat von Helmut S
Haben Kampfrichter einen Vertrag (ggf. mit einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot)
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na ich hoffe mal nicht da sonst noch Karenzentschädigungen zu zahlen sind.
Und zu dem Thema Erstattung Ausbildungskosten, ich denke mal die sind durch die Einsätze mehr als abgegolten.
Wer würde denn noch KR machen, wenn er sich für mehrere Jahre verpflichten muss oder alternativ die Ausbildungskosten zumindest anteilig erstatten muss.