Zitat:
Zitat von Helmut S
Das ist ja interessant. Haben Kampfrichter einen Vertrag (ggf. mit einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot) mit dem Verband bzw. verpflichten die sich irgendwie (z.B. Rückerstattung von Ausbildungskosten bei einem Ausscheiden in einem gewissen Zeitraum)?
Grüße Helmut
|
Naja, der Verein bezahlt in der Regel die Kosten für die Ausbildung.