Zitat:
Zitat von Jahangir
Das wäre ggf. auch juristisch zu prüfen.
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Das ist ja interessant. Haben Kampfrichter einen Vertrag (ggf. mit einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot) mit dem Verband bzw. verpflichten die sich irgendwie (z.B. Rückerstattung von Ausbildungskosten bei einem Ausscheiden in einem gewissen Zeitraum)?
Grüße Helmut