Zitat:
Zitat von Jahangir
PS Ich habe mir mal die gültige Satzung des HTV angeschaut. Dort ist in § 15.5 folgendes geregelt:
[...]
Also, wenn KB ausscheidet und der Restvorstand dann Martin Engelhardt zum Vorsitzenden des Vorstandes bestimmt, dann ist das gemäß der Satzung.
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Das hatte ich auch schon entsprechend zitiert, es ist jedoch eine kann und keine muss-Aussage und natürlich ist die bisherige Verfahrensweise satzungskonform, etwas anderes habe ich auch nicht erwartet.... im Übrigen hat KB schon gepostet, dass die Wahl im Rahmen des Verbandstages durchgeführt wird.