Du hättest Deinen Anspruch gegen die Versicherung auch bei Vorsatz behalten. Nur im Innenverhältnis zwischen Versicherer und Versichertem / Schädiger wäre bei Vorsatz er allein haftbar. So wird der Schaden auf die Gesamtheit der Versicherten umgelegt.
Hinsichtlich der Körperverletzung hat er sich dann wohl eingelassen, er habe damit gerechnet, es werde schon alles gut gehen und Du würdest wohl nicht stürzen. Die Zeugenaussagen haben wohl nur hergegeben, dass er Dich gefährden wollte, aber nicht, dass die Verletzung gewollt war. Wenn's nur ein Schöffe war, dann hätte der ja überstimmt werden können. Ist natürlich auch ne Wertungsfrage und davon abhängig, wie die Aussage genau gewesen ist. Deine zählt natürlich auch, ist aber "nur" eine.