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hab mal kurz reingelesen und mus sagen: dieser miese drecksack sollte eigentlich nie wieder tageslicht sehen dürfen! aber so ist das nun mal in Deutschland! vor allem, das er seinen lappen ÜBERHAUPT wiederbekommen soll, ist schon eine frechheit! naja, viel glück weiterhin!
übrigens zum thema radwegebenutzungspflicht,es gab da auch mal angaben zu erforderlichen mindestbreiten. wenn die nicht erfüllt sind, steht ein blaues schild widerrechtlich, auch dann kann man im streitfall klagen! hab schon von vielen fällen damals in hamburg gehört, wo das schild dann entfernt werden musste, da dort teils wege als radweg gekennzeichnet waren, wo man nicht mal zweifussbreit platz hatte!
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