|
also das ist ja komisch, dass über das festhalten beim schwimmen diskutiert wird. das ist doch basiswissen, dass das schon immer erlaubt war. und so steht es auch schon seit jahren in der dtu sportordnung (§F.1). selbst in dem punkt, der dagegensprechen WÜRDE (annahme fremder hilfe), steht ausdrücklich eine ausnahme (§D.1f). veranstalter, die das festhalten an feststehenden sachen untersagen, handeln eindeutig gegen die sportordnung.
|