Das was du meinst gilt erst ab 2010 und für Dienstleistungen nicht für Lieferungen.
Grundsätzlich ist es so, das der Privatmann die Steuer in dem Land zahlen muss in dem er bestellt, also hier UK.
Da gibt es aber die Ausnahme für Unternehmen die Hohe Umsätze in anderen Ländern erzeugen. Ist von Land zu Land unterschiedlich. In Deutschland ist die Grenze bei 100.000€, dann muss sich das Unternehmen hier einen Fiskalvertreter suchen und hier in Deutschland die deutsche UST abführen.
Steht im
§3c USTG