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Zwischenstand:
Eine Auktion nach dem Vorbild, daß das niedrigste einmalig genannte Gebot gewinnt, scheint machbar zu sein. Es wird ein Zeitraum festgelegt, in dem das Gebot als Überweisung auf ein notarielles Treuhandkonto eingehen muß. Nach Ablauf der Frist wird das Konto ausgewertet und der niedrigste einmalig genannte Betrag bekommt den Zuschlag. Somit bleibt der Einsatz pro Bieter relativ niedrig, aber es trotzdem eine gute Chance gegeben, daß eine stattliche Summe zusammenkommt.
Eine andere Variante ist die amerikanische Auktion, bei der der Startpreis 1 Euro ist. Geboten wird in 1 Euro Schritten. Wenn man überboten wird, ist der Einsatz im Topf. Bei einem Höchstgebot von z.B. 100 Euro sind dann 5000.- Euro im Topf. Rein rechtlich wäre diese Form weiter weg vom Glückspiel als die erste Variante. Allerdings ist durch die Problematik des verzögerten Geldeinganges die Durchführung sehr schwierig. Wir arbeiten an einer Lösung.
Gruß
Jürgen
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