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Also, folgender Sachstand: Eine Verlosung über das Internet ist nach§ 4 IV GlüStV verboten. Ausnahmen gibt es für gemeinnützige Versteigerungen, aber die sind dann regional begrenzt, da jedes Bundesland andere Gestze hat. Wir werden nicht drumherum kommen, uns an ein Versteigerungsportal zu wenden, wobei es da auch verschiedene Möglichkeiten gibt.
Gruß
Jürgen
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