Zitat:
Zitat von LidlRacer
Mag sein. Trotzdem hab ich hier einen wohl vergleichbaren Fall gefunden:
www.messerforum.net/showthread.php?t=74804
"Geplante Verlosung durch Gesetz verboten
Am Freitag habe ich auf Raten meines Steuerberaters beim hiesigen Ordungsamt angerufen, um die verlosung anzumelden und genehmigen zu lassen. Dass es da bei Problem geben kann, haben weder ich gedacht, noch die Leute, mit denen ich vorab gesprochen habe, zwei Anwälte inklusive. Denkste.
Laut Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV):
1. Verlosungen (=Glückspiel, so wie das hier geplant war) im Internet sind verboten
2. Müssen Veranstalter einer gemeinnützigen Lotterie selbst auch als gemeinnützig anerkannt sein
..."
Ich selbst bin aber kein Experte für solche Fragen.
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Das wollt ich damit sagen...