Zitat:
Zitat von LidlRacer
Mag sein. Trotzdem hab ich hier einen wohl vergleichbaren Fall gefunden:
www.messerforum.net/showthread.php?t=74804
"Geplante Verlosung durch Gesetz verboten
Am Freitag habe ich auf Raten meines Steuerberaters beim hiesigen Ordungsamt angerufen, um die verlosung anzumelden und genehmigen zu lassen. Dass es da bei Problem geben kann, haben weder ich gedacht, noch die Leute, mit denen ich vorab gesprochen habe, zwei Anwälte inklusive. Denkste.
Laut Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV):
1. Verlosungen (=Glückspiel, so wie das hier geplant war) im Internet sind verboten
2. Müssen Veranstalter einer gemeinnützigen Lotterie selbst auch als gemeinnützig anerkannt sein
..."
Ich selbst bin aber kein Experte für solche Fragen.
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Vielen Dank für den Hinweis. Ich lasse die Sache morgen gleich prüfen.
Gruß
Jürgen
(Wenn du uns vor einer Dummheit bewahrt hast, werde ich dir einen/zwei ausgeben.)