für mich unverständlich, wie man bei einem Kinderschänder ( und nichts anderes ist man wenn man eine 13 Jährige mit Alk und Beruhigungsmittel gefügig macht) nur weil er unbestritten gute Filme machen kann, auf eine Betrafung verzichten sollte. Im Gegenteil, nachdem er den Sachverhalt ja sogar zugegeben hat, besteht keinerlei Grund zur Zurückhaltung der Justiz.
Ich könnte koxxxx wenn man manche Statements aus der Filmecke hört.
Die Frage was eine 13 jährige auch einer solchen Party macht ist sehr berechtigt, änder aber nichts an den Tatsachen.
ob das hier die richtige Plattform für dieses Thema ist
