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Hallo Alessandro,
hier gibts die rechtliche Grundlage:
§ 36 Schul Ord. Bayern
Teilnahme
(1) 1 Ist eine Schülerin oder ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht oder an einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich unter Angabe des Grundes zu verständigen. 2 Im Fall fernmündlicher Verständigung ist die schriftliche Mitteilung innerhalb von zwei Tagen nachzureichen.
(3) 1 Schülerinnen und Schüler können auf schriftlichen Antrag in begründeten Ausnahmefällen vom Unterricht in einzelnen Fächern befreit oder vom Schulbesuch beurlaubt werden. 2 Den Schülerinnen und Schülern ist ausreichende Gelegenheit zur Erfüllung ihrer religiösen Pflichten und zur Wahrnehmung religiöser Veranstaltungen auch außerhalb der Schule zu geben.
Zwingende Gründe oder begründete Ausnahmefälle sind unbestimmte Rechtsbegriffe, also Auslegungssache.
Mein Tip: Einschleimen
Lass dich zum Elternpflegschaftsvorsitzenden wählen, sei aktiv beim Schulfest und biete an im Unterricht über Hawaii zu berichten. Das klappt dann bestimmt.
Viel Glück und herzlichen Glückwunsch zur Quali
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