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Zitat von maifelder
taktische Erststimme
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Da das Bundesverfassungsgericht das aktuelle Prozedere der Vergabe von Überhangmandaten ja bereits als verfassungswidrig eingestuft hat, wird es spannend sein in wie weit eine etwaige Kanzlerin (oder auch Bundestagsbeschlüsse) die möglicherweise auf Basis von Überhangmandaten gewählt/getroffen wurde/wurden überhaupt nach dem 1.07.2011 (Vorgabe aus Karlsruhe: Termin ab dem ein neues Wahlrecht gelten muss) legitim sind.
Ich gehe davon aus, dass die Oppositionsparteien sich das ansehen werden und evtl. den Versuch machen werden, vorzeitige Neuwahlen zu erzwingen.