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Zitat von drullse
Viel wichtiger: was ist mit der Begleitung beim Laufen? Da könnte man glatt Dutzende Karten verteilen. Auch und grade bei den Pros (eine Dame, die ständig in meiner Nähe war, wurde permanent von einem MTBler im Helfershirt (!) begleitet und verpflegt).
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Da wäre vielleicht eher der Veranstalter in der Pflicht.
Ich bin nicht sicher, ob die KR überhaupt eine Möglichkeit haben, da einzugreifen. Es handelt sich um öffentliche Wege, d.h. der KR würde sich Polizeiaufgaben anmaßen! Erst, wenn eindeutig geklärt ist, dass der Weg für die Öffentlichkeit gesperrt ist, könnte ein KR eingreifen. Ist das so? Wie sieht es dann mit Publikum aus? Und was machst du als KR, wenn beide (Athlet und Radfahrer) schwören, einander nicht zu kennen?
Zitat:
Zitat von drullse
Letztlich werden die Regel grade bei solchen Großveranstaltungen in einigen Belangen seeehr großzügig ausgelegt und bei anderen Kleinigkeiten wird dann durchgegriffen. Das paßt einfach nicht zusammen.
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Gerade bei Großveranstaltungen äußert der Veranstalter Vorstellungen, die eher Befehls- als Wunschcharakter haben.
Wie es genau in Roth ist weiß ich nicht. In Frankfurt ist/war es so.
Und wenn am Ende noch nicht mal die DTU hinter einem steht, welcher Kampfrichter will dann schon das dumme Arschloch sein?