Zitat:
Zitat von PeterMuc
Sagt mei Frau "Ja prima, dann kann der ja nachschauen, dass ich tatsaechlich einen habe". Antwort: "Ja, schon, aber das kostet 15 Euro " Haben die noch alle ??
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und wie sie sie noch alle haben.
Die Regel gibt es seit 2 Jahren.
SpO:
§ 2.4.1 Das Startrecht zu startpasspflichtigen Wettbewerben (wenn eine der drei Disziplinen im Triathlon 0.75km Schwimmen – 20km Rad und 5km Lauf oder beim Duathlon 5km Lauf – 20km Rad – 5km Lauf überschritten wird)) erwirbt der Sportler mit dem Startpass oder der Tageslizenz. Ausländer haben bei Starts im Verbandsgebiet der Deutschen Triathlon Union die Lizenz ihres Heimatverbandes vorzuweisen.
Der Startpass muss als Original bei allen Veranstaltungen unaufgefordert bei der Startpasskontrolle/ Startunterlagenausgabe vorgezeigt werden.Kann bei einer Deutschen Meisterschaft der Originalstartpass nicht vorgelegt werden, kann vom Wettkampfgericht, gegen eine Bearbeitungsgebühr von 15 € geprüft werden, ob ein aktueller Startpass vorhanden ist oder nicht.
Zitat:
2. Startnummer im Wechselbeutel. Angeblich gab es gelbe Karten weil die Leute Startnummern im Wechselbeutel und nicht am Rad hatten. Da von stand nix irgendwo....Grosse Verwirrung.
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Verwirrung, nicht notwendig ... wer liest ist klar im Vorteil.
SpO:
§ 7.1.3 Wenn eine Umkleidezone und/oder Tütenablage für die Rad- und Laufbekleidung eingerichtet wird, so hat sich an dem Teilnehmer zugewiesenen Radstellplatz mit Ausnahme der Radschuhe, des Helmes, der Startnummer und ggf. einer Brille kein weiterer Ausrüstungsgegenstand zu befinden.
Und: nicht soviel posten und maulen, selber Kampfrichter werden und besser machen.
