Zitat:
Zitat von FMMT
Unser kleiner Verein mit ca. 60 Mitglieder bekam dieser Tage ein Einschreiben von einem Kartenverlag mit einem Bußgeld von ca. 870 Euro. Grund ist, weil auf unser Homepage ein Auszug eines Stadtplans war und wir so Copyright Rechte verletzen. Klar waren wir zu blauäugig und hätten so etwas ahnen sollen, aber der Student, der damals die Homepage aufbaute, verliess sich auf den Hinweis für nicht private Nutzung nicht erlaubt, folglich für private Nutzung erlaubt.
Dies ist jetzt ein Knackpunkt. Im Gegensatz zu unserem Forum hier verirren sich selten Besucher auf unsere Homepage. Müssen wir das Bußgeld als zudem teueres Lehrgeld akzeptieren oder sieht jemand eine Chance auf Einspruch oder Einigung. Danke vorab.
Matthias
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Es gibt angeblich Juristen, die sich auf sowas "spezialisiert" haben und systematisch das Internet danach durchforsten!
Ehrlich gesagt tun die mir echt leid, dass die auf diese Weise sich ein paar Kröten verdienen müssen!
Ich würde es auch nicht einfach so bezahlen. Zunächst kostet es den Kläger ja nix, wenn du aber deinerseits (berechtigt) einen Juristen damit beauftragst, könnte es (bei Niederlage) dann recht teuer für ihn werden...