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Alt 16.09.2009, 13:09   #231
Pascal
Szenekenner
 
Registriert seit: 09.01.2008
Beiträge: 2.055
Zitat:
Zitat von Cruiser Beitrag anzeigen
Interview in der Abendzeitung mit dem Anwalt des 17 Jährigen:


"Nach der Tat ist die Forderung laut geworden, 18-Jährige nicht mehr nach Jugendstrafrecht zu verurteilen.

Man ruft in einem solchen Fall immer nach härteren Strafen. Aber davon halte ich nichts. Wenn Markus wegen Mordes verurteilt wird, liegt das Strafmaß auch nach Jugendstrafrecht bei bis zu zehn Jahren. Das ganze Verhalten in der S-Bahn deutet eindeitig auf jugendliches Imponiergehabe hin – der Fall ist deshalb dem Jugendstrafrecht zuzuorden."

Erstaunliche Aussage eines Anwaltes, der es eigentlich wissen müsste. Denn es geht überhaupt nicht um das Verhalten und die Vorgänge die sich in der S-Bahn abgespielt haben. Es geht um das Ereignis auf dem Bahnsteig (weswegen die Staatsanwaltschaft eine Anklage wg. Mordes prüft), was in keinster Weise etwas mit "Imponiergehabe" zu tun hat. Und auch nicht mit "Blackout".

Zum Rest des Interviews bleibt mir nur dies:
__________________
nix
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