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Zitat von kaiche82
Hallo,
Mit welchen rechtlichen Folgen ist zu rechnen wenn ich nen Licht fahre, dass nicht für den Straßenverkehr zugelassen ist?
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Man wird dich in Ketten legenund in den Kerker werfen, wo du jämmerlich verreckst!
Ohne Spass: solange nix passiert, wirds mit nem Verwarnungsgeld abgehen (je nach Verhandlungsgeschick und Argumenten zw. 5-15Öre), wenn du ausser dem Gegenverkehr auch noch Flugverkehr mit dem Ding blendest, kanns bis hin zu "gefährlichem Eingriff in den Strassenverkehr" reichen, bei nem Unfall haste generell eh schlechte Karten, solange du nicht das volle Programm (Speichenrückstrahler, Klingel, zwo Rückstrahler hinten, n weisser vorne, Pedalrückstrahler usw.) am Rennrad hast;- und an allen anderen Rädern ausser halt ebensolchen unter 11kg, darfste eh kein Batterielicht verwenden sondern brauchst ne Dynamobeleuchtung.
Die Realität sieht aber so aus, dass erstens keiner angehalten wird, weil er nachts ne Beleuchtung am Rad hat (ausser er blendet halt die Entgegenkommenden so brutal, dass die reihenweise bei der Rennleitung anrufen) und zweitens den allerallermeisten Richtern und sonstigen Beamten klar ist, dass die Rechtslage in der Angelegenheit deutlich hinter der Technik her hinkt und sie dir den Kopf nicht runterreissen werden.
Fakt ist aber auch ganz klar (egal, wie gross oder klein das Risiko sein mag), dass die meisten dieser sündteuren Beamer mit Prüfzeichen nix am Hut haben und du im Extremfall extrem im Arsc, ...äääh, Eimer bist und deine Reha selbst bezahlst.
Prinzipiell kann nämlich derjenige, der dich abgeschossen hat, bzw. sein Anwalt behaupten, dass er dich gesehen und als Radfahrer wahrgenommen hätte, wenn dein Signalbild der StVZO entsprechend (und mit Prüfzeichen gesegnet) gewesen wäre.