Zitat:
Zitat von Pascal
aber umgekehrt schon: keine Reue - keine Strafminderung. Den so gesehen ist es eine Option die genutzt werden kann, funktioniert es prima. Ansonsten ist nicht viel "verloren". Der umgekehrte Fall einer Strafverschärfung wäre mir neu.
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WIe gesagt, die Reue ist ein Faktor bei der Strafbemessung. Letztendlich wird der Richter aber ein Gesamtbild haben. Der Richter sieht den Angeklagten schließlich im gesamten Prozeß und urteilt nicht nach dem was er in der Zeitung gelesen hat. Es ist in diesem Zusammenhang immer wieder von tätiger Reue die Rede und dazu gehört: Ein echte Entschuldigung, ein Versuch von Wiedergutmachung, ein vollständiges Geständnis und Mitarbeit bei der Aufklärung. Ich halte es für schwer, so etwas über den gesamten Prozeßverlauf vorzuspielen und ich habe die Hoffnung bzw. das Vertrauen, daß die meisten Richter die nötige Menschenkenntnis besitzen.