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Zitat von bello
Es könnte aber auch sein, daß der Schuß nach hinten los geht. Wie oben schon geschrieben, es obliegt dem Richter die Reue in sein Urteil einzubeziehen und da gab es in der Vergangenheit einige Fälle wo diese Reue zwar geäußert wurde, aber als nicht glaubhaft bewertet wurde. Es gibt ja keinen Automatismus: Reue -> Strafminderung.
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aber umgekehrt schon: keine Reue - keine Strafminderung. Den so gesehen ist es eine Option die genutzt werden kann, funktioniert es: prima. Ansonsten ist nicht viel "verloren". Der umgekehrte Fall einer Strafverschärfung wäre mir neu.