Zitat:
Zitat von RolandG
Die Gutachter werden aber vom Gericht ausgewählt und nicht vom Verteidiger (§ 73 StPO).
|
Das mag ja sein. Ich bin kein Jurist.
Ich kann auch nicht beurteilen, inwieweit Beeinflussbarkeiten bestehen durch Medien, durch Abhängigkieten von der Zuteilung von Gutachten, Reputation usw.usw.
Ich kann nur mein Unbehagen äußern.