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Zitat von bello
Könnte aber auch sein, daß die Täter tatsächlich vermindert schuldfähig sind. Nach welchen Kriterien entscheidet man denn, ob ein solches Gutachten erstellt werden sollte? Nach dem Medieninteresse?
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Natürlich kann es sein. Das Gutachten ist
soweit mir bekannt vom Anwalt in Auftrag gegeben worden.
Und natürlich dürfte es bei dem Lebenshintergrund des Täters nicht schwer werden, einige Punkte zusammenzutragen, die eine verminderte Schuldfähigkeit nahelegen. Nur ist eben das Gutachten nicht in erster Linie dazu in Auftrag gegeben worden, die volle Schuldfähigkeit zu bestätigen, sondern etwas zu finden, was strafmildernd wirken könnte. Genauso wie dieses Reuebekenntnis.
Und diese Zusammenhänge überblickt sogar ein Laie.