Zitat:
Zitat von Cruiser
Ich bin mal blauäugig und hoffe, die Mehrzahl der Anwälte sind anders drauf als der, der sich hier zu Wort meldet...
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Ich bin nicht blauäugig und hoffe, die Mehrzahl der Menschen ist anders drauf als Du!
Wenn Du ein persönliches Problem mit Anwälten hast, dann ist es genau das: Dein persönliches Problem. Ich habe jedefalls bislang nichts finden können, was man dem Verteidiger rechtlich oder moralisch vorwerfen könnte.
Hier ist übrigens Dein Smiley:
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Zitat von Pascal
Die Mandatierung muss so zeitnah erfolgt sein, dass sie, wie aus der Chronologie ersichtlich ist, keine Tage beansprucht haben kann.
Die Frage deren Antwort ich gerne wüsste: wer bezahlt den Anwalt des Täters/der Täter? Es ist kaum anzunehmen, dass die Täter über entsprechende finanzielle Ressourcen verfügen. Würde sich ein Anwalt "um der guten Sache willen" mehrfach kostenlos für einen Straftäter zur Verfügung stellen? Wenn klar ist, dass es sich nicht um ein Justizopfer handelt?
Ist es Aufgabe eines Anwaltes einen Mandanten Dinge verlautbaren zu lassen, die ausschließlich taktischen Gründen unterliegen und evtl. nicht der Wahrheit entsprechen?
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Warum sollte eine Mandantierung bei einem so schweren Tatvorwurf Tage dauern?
Wer die Prozesskosten trägt, hängt vom Ausgang des Verfahrens ab. Wird jemand freigesprochen, trägt die Staatskasse die Kosten. Wird jemand verurteilt, trägt er die Kosten grds. selbst. Unter welchen Voraussetzungen ein Anwalt das Mandat übernimmt (z.B. nur gegen Vorschuss), muss er selbst wissen.
Ein Anwalt lässt nicht "seinen Mandanten Dinge verlautbaren". Er versucht, ihn bestmöglich zu beraten. Dazu gehört, ihn darauf hinzuweisen, dass Reue bei der Bemessung des Strafmaßes berücksichtigt werden kann, wenn das Gericht von der Ehrlichkeit überzeugt ist. Ob der Mandant dann eine Reuebekundung abgibt, ist ganz allein seine Entscheidung.