Zitat:
Zitat von Pascal
Und wo ist dann der Zusammenhang mit dem offensichtlichen Versuch durch "Worte in den Mund legen" Strafmilderung zu erlangen? Das ist keine Verteidigung, denn es geht weder um Fakten noch um Rechtsnormen die der Täter als Laie nicht kennen kann. Das ist Effekthascherei.
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Ohne mich vor den Täter stellen zu wollen (nichts liegt mir ferner!)
Woran erkennst du den "offensichtlichen Versuch"? Hat der Täter bei seiner Entschuldigung gelacht, gestottert? Warst du dabei?
Inwieweit das bei einem Urteil zum Tragen kommt, entscheidet zum Glück ein in solchen Einschätzungen erfahrener Richter und nicht irgendwelche Laien aus einem Internetforum.
So eine Einschätzung/Diagnose aus der Ferne wie die zitierte finde ich höchst unangebracht.