Zitat:
Zitat von RolandG
- Woher weißt Du, wie zeitnah genau die Mandatierung erfolgte?
- Weißt Du, ob der Rechtsbeistand vom Beschuldigten gewählt oder vom Gericht bestellt wurde?
- Was wäre daran ungewöhnlich, wenn ein (mehrfach) Vorbestrafter seinen bisherigen Rechtsbeistand zeitnah wieder mandatierte?
- Was wäre daran ungewöhnlich, wenn der so mandatierte Rechtsbeistand sofort tätig würde? Schließlich geht es hier nicht um die Anfechtung eines Kaufvertrags, sondern um ein Tötungsdelikt, da ist das mit den Terminen nicht so schwierig.
- Natürlich erfolgte die "Entschuldigung" auf Anraten des Rechtsbeistands in der Hoffnung auf Berücksichtigung beim Strafmaß. Soll er seinem Mandanten etwa nicht Dinge empfehlen (z.B. Reue), die ggf. eine mildernde Wirkung haben könnten?
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Die Mandatierung muss so zeitnah erfolgt sein, dass sie, wie aus der Chronologie ersichtlich ist, keine Tage beansprucht haben kann.
Die Frage deren Antwort ich gerne wüsste: wer bezahlt den Anwalt des Täters/der Täter? Es ist kaum anzunehmen, dass die Täter über entsprechende finanzielle Ressourcen verfügen. Würde sich ein Anwalt "um der guten Sache willen" mehrfach kostenlos für einen Straftäter zur Verfügung stellen? Wenn klar ist, dass es sich nicht um ein Justizopfer handelt?
Ist es Aufgabe eines Anwaltes einen Mandanten Dinge verlautbaren zu lassen, die ausschließlich taktischen Gründen unterliegen und evtl. nicht der Wahrheit entsprechen?