Zitat:
Zitat von RolandG
Sagt 'mal, geht's noch?
Den Beschuldigten wird ein Tötungsdelikt vorgeworfen, da ist ein Verteidiger zwingend erforderlich (§ 140 Abs. 1 Nr. 2 StPO); zur Not wird einer gerichtlich bestellt (§ 141 StPO).
Dessen ungeachtet ist es doch wohl völig normal, wenn jemand sich im Rahmen eins Strafverfahrens eines Rechtsbeistands bedient. Dieser Rechtsbeistand ist dann verpflichtet, im Rahmen von Recht und Gesetz das Beste für seinen Mandanten zu versuchen, anderenfalls produziert er einen Haftungsfall.
Vielleicht solltet Ihr 'mal Eure Einstellung zum Rechtsstaat überdenken. 
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Morschä erstmal Herr Anwalt,
atme mal tief durch
Ich habe doch nicht gesagt, daß sich die Galgenvögel keines Rechtsbeistands bedienen dürfen. Dürfen sie natürlich, wir leben doch in einem Rechtsstaat.
Auffällig finde ich, daß dieser Personenkreis scheinbar sofort und direkt nach der Tat einen heißen Draht zu ihrem Anwalt haben....

Ach so, ist ja normal, wer hat denn nicht die Nummer (s)eines Anwalts im Handy gespeichert
Ich bin froh, daß ich kein Anwalt bin und solche Spacken verteidige!
Scheint aber für einige kein Problem. Ist doch alles super geregelt in einem Rechtsstaat.