Zitat:
Zitat von TriBlade
Wo? ich habe immer nur geschrieben, sie sollten die im Rahmen des StGB vorgesehen Strafen für ihre Taten erhalten. Wenn ich mich da mißverständlich ausgedrückt habe tut es mir leid. Glaube aber du interpretierst da etwas hinein, was es nicht gibt.
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Sie hätten erst entlassen werden sollen, wenn keine Gefahr mehr für die Gesellschaft von ihnen ausgeht, hast Du mehrfach geschrieben. Das würde in unserem Rechtswesen halt eine vor oder nach der Haftverbüssung angeordnete Sicherungsverwahrung beeinhalten.
Zitate triblade:
#50
Mutmaßlich würde der Täter zur Zeit in Haft sitzen. Erstens völlig zu Recht und zweitens könnte man hier beurteilen, wann er ohne Gefahr für die Bevölkerung wieder entlassen werden kann.
#56
Wenn die täter aber nur die bisher vorgesehen Strafen erhalten hätten, wäre sie sicherlich nicht auf freiem Fuß und wir könnten mit Ihnen daran arbeiten sie irgendwann ohne Gefahr für die Gesellschaft wieder zu entlassen.
#62
Es geht darum, dass wir die Gesellschaft vor jemanden schützen der sich völlig freiwillig dazu entschlossen hat Straftaten zu begehen.
Und dann, wenn wir diese Person erstmal gesichert haben, dann und da gebe ich Dir recht müssen wir viel mehr Geld und Einsatz zeigen um diese Person zu resozialisieren. Die Gefahr für andere, solche Gewalttäter aber auf freiem Fuß zu lassen halte ich für nicht hinnehmbar.
Zitat:
Zitat von TriBlade
Ich bin jedoch der festen überzeugung, dass die täter wenn sie den zur zeit in Haft gesessen hätten keine weiteren Straftaten verübt hätten. Und im Rahmen ihrer Strafverbüßung können wir dann schauen ob wir sie und wann wir sie entlassen.
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Hier wiederholst Du dasselbe wie oben wieder.
-qbz