Zitat:
Zitat von Volkeree
Bei ihm muss man so ein Ding unterschreiben, wenn er die Rechnung an eine entsprechende Firma abtreten will.
Ich finde die ganze Sache nicht mehr als nachvollziehbar.
Warum soll sich der Zahnarzt nicht gegen "Nichtzahler" absichern.
Volker
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Unabhängig von der Höhe der Kosten?
Der Arzt hat mir nicht einmal in den Mund geschaut.
Wenn ich nach Begutachtung, Kostenvoranschlag, Übernahmerklärung der Versicherung staunend einen wirklich großen Eigenanteil zur Kenntnis nehmen müßte, hätte ich Verständnis für eine Absicherung.
Zitat:
Zitat von Thorsten
Der Zahnarzt wird für die Abtretung seiner Forderungen auch etwas an das DZR bezahlen müssen. Nur verständlich, wenn das DZR über die Bonität des Kunden Bescheid wissen will, schließlich übernehmen sie ja auch das Ausfallrisiko.
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Ob der Zahnarzt seine Forderung abtritt oder nicht, ist mir Wurst, dass ist nicht mein Spielplatz.
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Zitat von tobyvanrattler
Für mich also verständlich das Ärzte auch das machen worüber sich beim Handyvertrag keiner aufregen würde.
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Ich rege mich auf, ich schon!
Durchaus möglich, dass mein Handyvertrag auch so eine Klausel hat.
Ich hab das nie wirklich durchgelesen. Ich bin schockiert (auch von mir selbst).
Gruß,
Straik