Lustig,
wie sollen denn da Kampfrichter auf Motorädern mitfahren ohne gegen die Sportordnung zu verstoßen:
Zitat:
G.3.4 Windschatten-Zone für motorisierte Fahrzeuge
Die Windschatten-Zone von motorisierten Fahrzeugen entspricht einem unmittelbar hinter dem
Fahrzeugheck beginnendes Rechteck von fünfunddreißig (35) Metern Länge und drei (3)
Metern Breite.
Wettkampfteilnehmern ist es nicht gestattet, in der Windschattenzone von Rennbegleit-,
Medien-, oder sonstigen Fahrzeugen zu fahren.
Verantwortlich für die Einhaltung dieser Regel sind die Fahrer von motorisierten Fahrzeugen,
nicht für Einhaltung der Regel, sondern für die Verhinderung der Möglichkeit!
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d.h. fährt ein Kampfrichter auf den schmalen Wegen am Feld vorbei, wird gegen Punkt G.3.4 verstossen (3 m Abstand seitlich geht da nicht)
und dann die Ankündigung das hart durchgegriffen werden soll ...
was bin ich froh, dass ich da nicht starten muß