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"Es widerspricht unseren Vorstellungen von Rechtsstaatlichkeit. Wer seine Strafe verbüßt hat, muss wieder ins System eingegliedert werden. Wenn nicht, dann muss man fast von Berufsverbot sprechen."
Eine Dopingsperre ist eben keine von einem Rechtsstaat ausgesprochene Sanktion. Die Sperre erfordert daher auch keine Wiedereingliederung in das soziale System!
Und ein Berufsverbot darin zu sehen, dass der "Sportler" von einer Veranstaltung ausgeschlossen ist, steht auf duennem Boden, wenn auch hier auf Grund einer etwaigen Monopolstellung des Veranstalters daran gedacht werden koennte. Stellt Euch den unbedarften Richter vor, der entscheiden muss, ob Roth, IMCH, IMAT etc. valable Alternativen sind.
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