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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Über den Sinn und Zweck der Veranstalterabgabe
Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 11.08.2009, 10:55   #148
Jahangir
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von holger Beitrag anzeigen
Roth ist gleichzeitig eine Deutsche Meisterschaft und somit wohl durchaus auch von überregionaler "Bedeutung".
Danke! Das ist ja dann sehr aufschlussreich. Als DM ist Roth von der Veranstalterabgabe befreit, siehe

§ 4 Ausrichter/ Veranstalterabgaben
Zur Erhebung dieser Abgaben dient die Ergebnisliste als Grundlage. Es gelten ab 1994 folgende Berechnungskriterien:
1. 10 % der vereinnahmten Startgelder der durchgeführten Veranstaltung oder
2. 10 % des Preisgeldes
oder
3. 10 % vom Eintrittsgeld
Der höchste Wert gilt als Berechnungsgrundlage. Die Abgaben werden von dem jeweils zuständigen Landesverband erhoben. Davon erhält 50 % der jeweilige Landesverband, 50 % werden an die Deutsche Triathlon Union abgeführt.
Die Verbandsabgaben sind zuzüglich des jeweils gültigen Mehrwertsteuersatzes zu entrichten. Veranstaltungen, bei denen die Deutsche Triathlon Union als Veranstalter auftritt, (z.B. Deutsche Meisterschaften) sind von den Verbandsabgaben befreit.


Statt eine Veranstalterabgabe fallen Lizenzgebühren an, siehe

§ 8 Lizenzgebühren
DM Triathlon Festival (Elite/U23, Jugend + Junioren, Altersklassen) Euro 15.000 + MwSt. DM Triathlon Elite/U23, Euro 7.500 + MwSt.
DM Triathlon Altersklassen Euro 5.000 + MwSt.
DM Triathlon Jugend + Junioren, 15% aus Startgeldeinnahmen
DM Triathlon Mitteldistanz Euro 7.500 + MwSt. DM Triathlon Langdistanz Euro 7.500 + MwSt.
DM Duathlon Festival (Elite/U23, Jugend + Junioren, Altersklassen) Euro 4.000 + MwSt.
DM Duathlon (Elite/U23,Altersklassen) Euro 3.000 + MwSt.
DM Duathlon Jugend + Junioren, 15% aus Startgeldeinnahmen DM Duathlon Langdistanz Euro 1.500 + MwSt.
DM Cross Euro 2.000 + Mwst.
DM Wintertriathlon Euro 1.500 + MwSt.
Bundesliga Euro 4.000 inkl. MwSt.


Die Regelung für Deutsche Meisterschaften der Langdistanz besagt eine Lizenzgebühr von Euro 7.500 + MwSt. Wenn Roth die ganzen Jahre nur 7.500,00 + MwSt an die DTU gezahlt hat, dann kann ich Kurt Denk aber gut verstehen und würde mich an seiner Stelle auch weigern mehr zu zahlen.
Es wäre auch mal interessant zu erfahren, wann die Bestimmung des § 8 in dieser Form rechtsgültig wurde.
Cengiz
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