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Moin,
jetzt aber mal bitte zurück zum Thema: Sinn und Zweck der Veranstalterabgabe...
Also: für mich ist das ganze doch ein ziemlich undurchschaubares Thema. In der Abgabenordnung steht nichts über die Gegenleistungen. Hierzu in der Veranstalterordnung gesucht: Hier finden sich Hinweise auf von der DTU bzw. vom Landesverband eingesetzte Kampfrichter. Dazu Beteiligung am Schiedsgericht. Viel mehr finde ich hierzu nicht, bzw. die übrigen Leistungen betreffen Veranstaltungen, die von der DTU ausgerichtet werden, und für die keine Veranstalterabgabe anfällt.
Daher sollte hier seitens der DTU mal etwas dazu gesagt werden, denn ich kann mir nicht vorstellen, daß hier Abgaben eingefordert werden, ohne entsprechend Gegenleistungen auch zu leisten.
Gruß
GrrIngo
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