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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Über den Sinn und Zweck der Veranstalterabgabe
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Alt 10.08.2009, 12:49   #27
hazelman
triathlon-szene.de Autor
 
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Registriert seit: 02.07.2007
Ort: Titanspeicher Mittelhessen
Beiträge: 6.279
Zitat:
Zitat von Jahangir Beitrag anzeigen


Gleiches Recht für alle oder ist die Veranstalterabgabe nur noch von der Marktmacht des jeweiligen Veranstalters abhängig?
Cengiz
lieber Cengiz,


seit es § 20 der Veranstalterordnung der DTU gibt, ist "gleiches Recht für alle" in "alles, was recht ist für die Marktmacht" umgeschrieben worden. Aber ich weiss gar nicht, wie oft ich das hier schon geschrieben hab...
hazelman ist offline   Mit Zitat antworten