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Alt 15.06.2007, 16:46   #11
Hendock
Szenekenner
 
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Registriert seit: 28.01.2007
Ort: Münsterland
Beiträge: 1.861
Zitat:
Zitat von Peter Beitrag anzeigen
Bin mir dennoch sicher, dass er nicht für Diebstahl verantwortlich gemacht werden kann.

Gruß
Peter
Doch, unter Umständen schon.

Zitat triathlon-Magazin Nr. 44|April 2006, S. 94:
Zitat:
Für den Rennradverlust kann den Veranstalter eine Haftungsverpflichtung treffen entweder, wenn er bei zulässigem Haftungsausschluss grob fahrlässig oder gar vorsätzlich seine Sicherungsverpflichtungen verletzt hat oder aber bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung, wenn er zuviel will und einen Generalhaftungsausschluss formularmäßig vereinbart.
Hendock ist offline   Mit Zitat antworten