Zitat:
Zitat von Hafu
Hab' gerade mal auf der NADA-Website nachgelesen:
"D-Kadersportler, unter 15jährige und über 50jährige Sportler, sowie solche, die keinem Kader oder Testpool angehören, weisen die erforderliche Inhalationsbehandlung mit einem Beta-2-Agonisten (nur die Wirkstoffe Formoterol, Salbutamol, Salmeterol und Terbutalin dürfen zur Inhalation eingesetzt werden) bzw. einem inhalativen Glukokortikosteroid durch eine ärztliche Bescheinigung des behandelnden Arztes nach. Diese Bescheinigung wird bei einer Dopingkontrolle vorgelegt und von dem Kontrolleur dem Originalprotokoll beigefügt. "
Also in deinem Fall genügt definitiv ein Attest, ggf. auch vom Hausarzt. d. h. auch, dass du gar keine Ausnahmegenehmigung von der NADA benötigst und demzufolge auch nicht mehr weiter warten musst
Ich hatte bei meiner ursprünglichen Aussage das normale ATUE-Verfahren im Hinterkopf, das aber offensichtlich nur für A-, B- und C-Kadersportler sowie Athleten mit Profi-Lizenz gilt, und bei dem das Asthma fachärztlich und mit Lungenfunktionsüberprüfung belegt´werden muss, bevor ein Spray eingesetzt werden darf.
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Danke für die Mühe und Info.
Leider hat mir die Nada (wahrscheinlich ohne genauere Prüfung) nach meiner ersten Rückfrage mitgeteilt, dass ich irgendwelche Ergebnisse abwarten soll.
Aber hat sich wohl alles überholt: Die Nada hat vor 5 Minuten gemailt, dass Post an mich unterwegs sei. Mal gespannt was drin ist?!
Danke nochmals.