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Alt 06.08.2009, 11:29   #53
carolinchen
Szenekenner
 
Benutzerbild von carolinchen
 
Registriert seit: 11.08.2008
Ort: eppele
Beiträge: 4.962
Zitat:
Zitat von cruelty Beitrag anzeigen
b

aber um mal den fall weiter zu konstruieren:
ich habe also beim überholvorgang jemanden tuschiert der stürzte. dazu kam es, weil der zu überholende selbst plötzlich nach links zog (warum auch immer). ich halte nun an um meine identität klären zu lassen und der stvo folge zu leisten. mein rennen ist damit für den arsch. ich habe das startgeld umsonst gezahlt. außerdem die anreise, das hotel, etc. das ganze training für diesen einen, meinen wichtigsten wettkampf war für die katz. kann ich das jetzt zivilrechtlich einklagen? wohl eher nicht...
wenn also erkennbar ist, dass der unfallgegner sich nicht gerade das genick gebrochen hat beende ich meinen wettkampf und kläre den sachverhalt ggfs. hinterher. wo ist das problem?



ehrgeiz kontra nächstenhilfe
ich denke solche überlegungen sind fallabhängig
was nützt die beendung des wettkampfes wenn du dir hinterher unterlassene hilfeleistung und fahrerflucht vorhalten lassen mußt bzw. vor dir selbst rechtfertigen mußt....
ich weiß von unbeteiligten starten die beim kraichgautria ihren WICHTIGSTEN wettkampf abgebrochen haben um anzuhalten und einer gestürzten Athletin zu helfen..........
carolinchen ist offline   Mit Zitat antworten