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Alt 05.08.2009, 17:49   #36
maifelder
Szenekenner
 
Benutzerbild von maifelder
 
Registriert seit: 17.10.2006
Ort: am Hexenturm
Beiträge: 12.405
Zitat:
Zitat von F 18 Beitrag anzeigen
Wieso entweder gilt die STVO oder nicht.


Wie Cenqiz schon geschrieben hat. Es gilt die Sportordnung, die StVO wird nur dann herangezogen, wenn die SpO nichts über diese Fälle besagt.

Über Unfallflucht wird nix gesagt, also STVO i.V.m. StGB

Rücksichtslose Fahrweise ist zwar in der SpO angesprochen (darf nicht gefährden...), wird dann sowohl (Rote Karte SpO) also auch geahndet (STVO bzw. StGB).

Das könnte man jetzt beliebig fortführen.
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