Zitat:
Zitat von F 18
Jetzt komm aber mal wieder von der persönlichen Ebene runter und sag mal was zur gültigkeit der STVO im Wettkampf so ganz hasenrein ist das ja wohl nicht. Wie gesagt, Tempo 30 Zonen, Radfahren in der Fußgängerzone, nicht anhalten an Stopschildern (oder hängt die jemand zu)......
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Die Frage wurde doch schon beantwortet. Im Zweifelsfall gilt die Straßenverkehrsordnung. Oft ist es so, dass es in der Ausschreibung explizit drin steht. Was Tempo-30-Zonen betrifft, so wird aus Opportunitätsgründen nicht so auf die Einhaltung Straßenverkehrsordnung geachtet. Wenn jedoch ein Teilnehmer in der dritten Reihe auf einer engen Straße überholt und es zum Unfall kommt, so sind mit Sicherheit die Regeln der Straßenverkehrsordnung anzuwenden. Es gilt gerade nicht das Gesetz des Stärkeren. Im Triathlon gibt es auch Regeln zum Überholen und Windschattenfahren, die sich wunderbar mit der Straßenverkehrsordnung vereinbaren lassen. Leider halten sich nicht alle dran.