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Zitat von http://www.unmoralische.de/law.htm
§1300 des deutschen BGB (Beiwohnung) gestattet es Frauen, welche von ihren Verlobten verlassen werden, für den geleisteten Sex Schadensersatz zu verlangen, sofern sie in einer gemeinsamen Wohnung zusammengelebt haben.
[Der § 1300 BGB wurde im Zuge des Gesetzes zur Neuordnung des Eheschließungsrechts am 4.5.1998 mit Wirkung zum 1.7.1998 aufgehoben]
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Dies ist das Land, in dem man nicht versteht
Dass „Fremd“ kein Wort für „Feindlich“ ist
In dem Besucher nur geduldet sind
Wenn sie versprechen, dass sie bald wieder geh'n
Es ist auch mein Zuhaus, selbst wenn's ein Zufall ist
Und irgendwann fällt es auch auf mich zurück
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