Das Merkblatt zur privaten Triathlon-Versicherung des NRWTV findet sich
HIER.
Auszug:
Zitat:
3. Umfang des Versicherungsschutzes
3.1 Für den Umfang des Versicherungsschutzes gelten die Bestimmungen des Abschnittes A - Unfallversicherung - Ziffer 3.
3.2 Ansprüche von versicherten Personen untereinander
3.2.1 In teilweiser Erweiterung der §§ 4 II. 2. und 7 Ziffer 2. AHB wird bei der privaten Ausübung des Triathlonsports (siehe Abschnitt A Ziffer 3) Versicherungsschutz auch gewährt bei Ansprüchen eines versicherten Mitglieds gegen ein anderes versicher-tes Mitglied des eigenen oder eines anderen Vereins aus Personen- und/oder Sach-schäden.
Ausgeschlossen bleiben Ansprüche aus Schäden an Fahrrädern.
3.2.2 In teilweiser Erweiterung des Sportversicherungsvertrages der Sporthilfe e.V. im LSB NW, gültig ab 01.01.2006, Abschnitt B II. 2.5., sind Ansprüche der versicherten Personen untereinander aus Personen- und Sachschäden mitversichert.
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