Zitat:
Zitat von Jahangir
Produkthaftung und die Einführung von Sicherheitsstandarts ...
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Warum schreibst Du dann was von Produkthaftung und Sicherheitsstandards?
Zitat:
Zitat von Jahangir
... aber mit Verkehrssicherungspflichten zu tun. Die sehe ich hier verletzt, da kein Hinweis auf die Abfahrt zum See in der Ausschreibung erfolgte. Allein der Ratschlag, dass ein Transport mit Rucksack empfohlen wird, halte ich nicht für ausreichend. Wenn es nächstes Jahr wieder nicht in der Ausschreibung steht und es wegen verfangener Tüten zu Stürzen kommt, dann schreibe ich hier wieder.
Cengiz
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In der Tat hat es was mit Verkehrssicherungspflicht zu tun, die entsteht, wenn jemand eine Gefahrenquelle eröffnet. Der Veranstalter hat die leider Betroffenen nicht gezwungen, zu fahren, die Taschen an den Lenker zu hängen, die Abfahrt nicht eingebaut, vor der im übrigen offensichtlich durch ein Schild und in geringem Umfang in der Ausschreibung gewarnt wurde. Deshalb sehe ich hier keine Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters. Oder müßte der Straßenbaulastträger hier noch'n Schild aufstellen: Achtung Radfahrer, es wird steil, nicht mit Plastiktüten am Lenker befahren? Sorry, aber das wäre die Konsequenz.
Generell gibt's aber dem Fred wohl nicht mehr viel hinzuzufügen.