Zitat:
Zitat von Jahangir
Wieder ein gutes Argument gegen den Veranstalter. An den Neunmalklugen: das Ganze hat zwar nichts Produkthaftung, aber mit Verkehrssicherungspflichten zu tun. Die sehe ich hier verletzt, da kein Hinweis auf die Abfahrt zum See in der Ausschreibung erfolgte. Allein der Ratschlag, dass ein Transport mit Rucksack empfohlen wird, halte ich nicht für ausreichend. Wenn es nächstes Jahr wieder nicht in der Ausschreibung steht und es wegen verfangener Tüten zu Stürzen kommt, dann schreibe ich hier wieder.
Cengiz
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Also bitte, Cengiz!
Verletzung von Verkehrssicherungspflichten des Veranstalters für den Weg zum Start, der auf öffentlichen Straßen zurückgelegt wird??? Das ist nicht Teil der gesperrten Wettkampfstrecke!!! Nichtsdestotrotz steht da ein Verkehrsschild mit dem Hinweis auf 14% Gefälle. Deutlicher kann man es Verkehrsteilnehmern doch nicht sagen, oder??? Wer da weiter fährt... Irgendwo hört die Bevormundung der Bevölkerung auf!