Zitat:
Zitat von dmnk
sinn oder unsinn mal aussen vor - ob ich jetzt DTU-weit oder *nur* BTV-weit gesperrt werde, macht zumindest für mich nordlicht doch einen grossen unterschied.
wie ist das genau geregelt? weiss das jemand? welcher teil-/verband darf/wird mich dann für welchen bereich sperren?
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Soweit ich weiss, führt das Verbandsgericht des LV das Verfahren durch, gesperrt wird aber für alle DTU-Veranstaltungen.
Du bekommst ja auch für alle, sagen wir Karstadt-, Filialen Deutschlands Hausverbot, wenn Du in München was klaust.