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Zitat von Klugschnacker
Das sagt aber lediglich aus, dass kein anderer Fachverband anerkannt ist. Es sagt nicht aus, dass jeder Veranstalter sich dem Verband unterwerfen muss. Oder?
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Nicht dem Verband, wohl aber dem geltenden Regelwerk.
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§ 4 Genehmigungen
§ 4.1 Triathlon-, Duathlon- und Winter-, Crossveranstaltungen, Aquathlon, Swim and Run, sowie andere Ausdauermehrkämpfe im Verbandsgebiet können
a) von Mitgliedsvereinen der Landesverbände der DTU und
b) von kommerziellen Veranstaltern zur Genehmigung beantragt werden.
c) von anderen Sportverbänden weder beantragt noch genehmigt werden.
Der Veranstalter hat die Einhaltung der Ordnungen der DTU zu garantieren. Dem Genehmigungsantrag liegen die Veranstalterordnung und die jeweils gültigen Beschlüsse des Verbandstages zugrunde.
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§ 4.2 Der Veranstalter muss die sportrechtliche Genehmigung der zuständigen Triathlonverbände (bei regionalen Veranstaltungen des Landesverbandes, in dessen Bereich die Veranstaltung stattfindet; bei überregionalen Veranstaltungen die der DTU und des zuständigen Landesverbandes), sowie die behördlichen Genehmigungen für die Wettkampfstrecken einholen.
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