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Zitat von bort
Danke für die Aufklärung.
Du weißt auf eine Rechtsschutzversicherung hin. Bis gerade dachte ich, eine Rechtsschutzversicherung würde die Kosten aufgrund der Verletztung des Urheberrechtes nicht übernehmen.
Oder liegt hier wieder ein anderer Fall vor, da gegen die Kosten geklagt wird?
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Das ist eine gute Frage. Der Kampf gegen Rechtsschutzversicherungen ist ja noch viel zäher als gegen
Abmahnanwälte. In dem konkrete Fall müsste man mit der Rechtsschutzversicherung sprechen und eine Kulanzregelung herbeiführen. Ein Anwalt, der sich erst mit den AGBs der Rechtschutzversicherung beschäftigt und lange Schriftsätze mit dieser austauscht, muss tatsächlich Taxi fahren, da ihm niemand die Zeit entlohnt.
Das Ganze wäre ja auch ein bisschen Werbung für die Rechtsschutzversicherung;-)