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Alt 20.07.2009, 23:03   #6
tobi_nb
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von trifi70 Beitrag anzeigen
Zwischenfrage: gibts sowas wie nen Gartenzähler? Die Menge fürs Rasenwässern wird normal abgezogen vom Frischwasser. Dafür sind natürlich keine Abwassergebühren zu berechnen..
Weiss ich nicht, ist aber für meine Fall unerheblich.

Nochmal der wichtigste Punkt:

Das Wasserversorgungsunternehmen rechnet beim Vermieter 2 Dinge ab

Frischwasser 20.000EUR für 10.000m³

und Abwasser 20.000 EUR für 9.500m³

Das ist für mich o.k.

Das Messdienstunternehmen liest die FrischwasserZwischenzähler ab. Die sind i.d.R. 20% geringer als der Hauptwasserzähler. Das ist auch o.k. Denn die Zwischenzähler dienen nicht der Gesamtverbrauchserfassung, sondern lediglich des Vergleiches unter den Mietern.

Um dem Vermieter aber nicht die Differenz zwischen dem tatsächlichen Verbrauch 10.000m³ und dem Meßergebnis der Zwischenzähler 8.000 m³ aufzubürden wird die ganze Sache umgelegt.

20.000 EUR/ 8.000m³

Beim Abwasser gibt es aber keine Messergebnisse der Zwischenzähler. Also müsste doch der Vermieter hier die Gesamtkosten durch den tatsächlichen Abwasserwert teilen und nicht durch die Messergebnisse der Frischwasserzwischenzähler, oder?

Zitat:
Zitat von trifi70 Beitrag anzeigen
Für Deinen Fall müsste aber dann logischerweise auch der höhere Wert genommen werden. Ist allerdings dann teurer für Dich.
Eben nicht

20.000EUR / 9.500m³ tatsächliches Abwasser ist billiger als
20.000EUR / 8.000m³ Ablesewert der Frischwasserzwischenzähler
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